Kunstköderverbot während der Hecht und Zanderschonzeit

Der Gesamtvorstand hat in seiner Sitzung, vom 09. Januar 2023, ein Kunstköderverbot für alle Stillgewässer während der Hecht und Zanderschonzeit beschlossen. Das verwenden von Kunstködern ist damit ab sofort während der Schonzeit für Hecht und Zander in unseren Seen verboten!