Mitglied werden

Wer kann Mitglied im ASV Offenburg werden?

Aktives Mitglied im Angelsportverein kann jede unbescholtene Person, die zu Beginn des Geschäftsjahres das 18. Lebensjahr vollendet hat werden. Jedes neue Mitglied ist verpflichtet, vor Beginn der Vereinszugehörigkeit die gesetzlich geforderte Fischerprüfung abzulegen.

Jugendliches Mitglied kann werden, wer zu Beginn des Geschäftsjahres das 10. Lebensjahr, aber noch nicht das 18. Lebensjahr, vollendet hat und die Zustimmung der Erziehungsberechtigten nachweist. Bewerber, die zu Beginn des Geschäftsjahres das 16. Lebensjahr vollendet haben, müssen die Ablegung einer staatlichen Fischerprüfung nachweisen.

Was muss ich tun, um Mitglied zu werden?

Sie stellen einen schriftlichen Aufnahmeantrag. Dazu stehen Ihnen die PDF-Formulare Aufnahmeantrag und Einzugsermächtigung zum Download bereit. Die betreffende Formulare füllen Sie aus und schicken diese an unsere Geschäftsstelle. Unsere PDF-Formulare können auch direkt am PC ausgefüllt und dann als Ausdruck an die Geschäftsstelle gesendet werden.