Im Zuge der Lockerungen hat unser Sportkamerad Armin Braun sein Geschäft nur eingeschränkt geöffnet. Die dortige Ausgabe der Angelerlaubnisscheine kann weiterhin nicht stattfinden.
Bei den drei Abholterminen im Vereinsheim „Seewinkel“, die im Rundschreiben 01-2021 angegeben waren, wurden noch nicht alle Erlaubnisscheine abgeholt.
Deswegen wird als zusätzlicher, letzter Ausgabetermin der 27. März von 8:30 bis 12:00 Uhr in unserem Vereinsheim festgelegt.
Die bis zum 7. März 2021 verlängerte Gültigkeit des Angelerlaubnisscheins-2020, wird hiermit nun bis zum 31. März 2021 verlängert. Ab dem 1. April verliert der Angelerlaubnisschein-2020 seine Gültigkeit.
Mit sportlichem Gruß und bleiben Sie gesund Euer Vorstand