Hier die Miteilung des MLR :
https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser-service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilungen/pressemitteilung/pid/petri-heil-beim-naechtlichen-angeln/
Somit entfällt in unserem Angelerlaubnisschein/Fangbuch unter §3 Absatz 1 der Passus mit dem Verbot des Nachtangelns.
Alle anderen Regelungen bleiben unberührt.
Über sonstige Änderungen in der neuen LFischVO ist jeder selbst in der Pflicht sich zu informieren.
Somit wünscht euch die Vorstandsschaft schöne Angelstunden.
Petri Heil!