Geänderte Fischereibestimmungen für die Kinziglose

In der Sitzung des Gesamtvorstandes vom 09.11.2017 wurden folgende Änderungen für die verschärften Fischereibestimmungen des Angelsportverein Offenburg e. V. beschlossen:

folgende verschärfte Fischereibestimmungen (siehe Angelerlaubnisschein) werden bis auf weiteres aufgehoben:

• Pkt. II.3 „die Verwendung von Schonhaken in allen Kinziglosen“
• Pkt. II.5 „Sperre der Kinziglose 6 u. 7 in der Zeit vom 1.10 eines Jahres bis 31.03 des Folgejahres“

folgende verschärfte Fischereibestimmungen (siehe Angelerlaubnisschein) werden bis auf weiteres geändert:

• Pkt. II.7 „Fangbeschränkung für Hecht“ für alle Kinziglose ausgesetzt, für alle anderen Gewässer bleibt die Fangbeschränkung bestehen

folgende verschärfte Fischereibestimmungen gelten ab sofort:

• Für die Kinziglose 6 u. 7 ist in der Zeit vom 1.10 eines Jahres bis 31.03 des Folgejahres, das Fischen mit Wurm als Köder verboten.

Die gesetzlichen Bestimmungen der Landesfischereiverordnung und des Tierschutzgesetzes bleiben hiervon unberührt!